Änderung des Jagdrechts – Hessen will Wölfe töten dürfen.
Das Bundesland Hessen hat Wölfe ins Jagdrecht aufgenommen. Allerdings sind die Tiere durch EU-Recht geschützt (noch). Anstatt Waldgebiete für Wildtiere zu vergrößern, sollen sie getötet werden. Nicht mal die Grünen stimmten dagegen.
Wölfe in Hessen sind besonders gefährdet. Das Bundesland verfügt über wenig Wald, der zudem abgeholzt wird. Daher kommt der Wolf auch in die Gegend der Menschen, hier und da wurden Schafe gerissen. Für die Weidetierhalter ein Problem, die CDU versprach in der „Causa Wolf“ Maßnahmen – und konnte diese nun umsetzen.
Der Hessische Landtag hat den Wolf „ins Jagdrecht aufgenommen“. Aufgenommen klingt schön, bedeutet aber, dass die Tiere geschossen werden dürfen. Einem dementsprechenden Beschluss haben alle Parteien in Hessen zugestimmt. Neben der regierenden Koalition aus CDU und SPD auch die FDP und die AfD – die Grünen enthielten sich zwar, zeigen aber dadurch auch keine großen Maßnahmen dagegen, haderten lediglich mit Details des Beschlusses.
In Hessen wird der Beschluss gefeiert, der Wolf als Bedrohung für Hühner und anderes eingezäunte Vieh gesehen. Statt eines Beschlusses, Wölfe töten zu dürfen, hätte es auch einen Beschluss geben können, den Tieren ihr Habitat zurückzugeben, sprich mehr Wald zu errichten. Denn wenn Wölfe genug Platz haben, der Wald groß genug ist, wandern und jagen sie nicht bei den Menschen. Aber es scheint natürlich einfacher, Tiere zu töten.
Hessens Umweltminister Ingmar Jung (CDU) sprach von einem „guten Tag“. Die CDU habe eine andere Politik beim Wolf schon im Landtagswahlkampf versprochen, jetzt sei im Landtag keine Fraktion mehr grundsätzlich dagegen.
Einfach einen Wolf erschießen ist auch weiterhin in Hessen zunächst nicht drin. Denn die Europäische Union (EU) hat Wölfe auch weiterhin streng geschützt. Die Hürden für einen Abschuss sind hoch, daran ändern auch die Beschlüsse in Hessen nichts.
Allerdings soll sich der Abschuss von Wölfen bald auch europarechtlich ändern. Die EU-Staaten habe eine Absenkung des Wolfsschutzes auf den Weg gebracht. Vorgesehen ist, den Schutzstatus von „streng geschützt“ auf „geschützt“ zu senken.
In Hessen fordert die CDU dies nun ein. Sie will ein regionales „Bestandsmanagement“ einrichten, unabhängig vom Europarecht. Umweltminister Jung verlangt von Deutschland, das Naturschutzgesetz des Bundes zu „reformieren“, also den Wolf auf die Abschussliste zu setzen.
Das wird nicht so schnell gehen und in Hessen wird man daher auch weiterhin nicht so leicht Wölfe erschießen können. Was in dem Bundesland allerdings bereits beschlossen wurde: Das hessische Wolfszentrum ist ab sofort dem Landesbetrieb Hessenforst unterstellt und nicht mehr dem Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG). Damit dürften sich auch die Interessen des Wolfszentrums ändern. Immerhin bei diesem Schritt kam Kritik von den Grünen – was nichts bringt, denn es wurde bereits beschlossen.
Der Grünen-Abgeordnete Hans-Jürgen Müller sagte der FAZ, die Weidetierhaltung sei ein hohes Gut, das durch die Rückkehr des Wolfs nicht gefährdet werden dürfe. Er merkt immerhin an, dass Hessen mehr Geld und Energie auf den Schutz der Herden setzen könnte sowie schnellere finanzielle Hilfen für Weidetierhalter:innen, deren Tiere gerissen wurden.